Replika Uhren – verblüffend ähnlich zum kleinen Preis

Replika Uhren sehen ihrem Original nicht nur verblüffend ähnlich, sondern sind im Vergleich zu diesem auch zu erschwinglicheren Preisen zu erwerben. Doch ob der Erwerb und Besitz von Replika Uhren in Deutschland auch legal ist und was für und gegen die Uhr-Fälschung spricht, erfahren Sie im Folgenden.

Replika Uhren – Ein für und wider

Wie bei allem im Leben gilt auch bei Replika Uhren: Qualität hat ihren Preis.

Und die lässt sich gerade bei häufigem Tragen relativ rasch bemerkbar machen. Denn aufgrund schlechterer Qualität und minderer Verarbeitung lässt bei den Fälschungen häufig ein gewisser Tragekomfort zu wünschen übrig. Darüber hinaus ist das Original, ohne Frage, strapazierfähiger, weswegen es auch trotz leistungsfähigem Uhrwerk möglich ist, dass einige Replikas sich nach und nach in ihre Bestandteile auflösen. Während die Originale dabei mit bestellbaren Ersatzteilen aufwarten können, ist bei den Replikas Vorsicht geboten: Denn nicht immer können einzelne Bestandteile problemlos geordert werden, weswegen eine Reparatur der dann doch teuren Fälschung nicht immer möglich ist.
Diesbezüglich ist zudem zu beachten, dass weder eine Garantie, noch eine Gewährleistung auf Replika Uhren zu erheben ist. Will man eine Replika Uhr daher ggf. reparieren, stehen umfangreiche Recherchen via Internet nach einem passenden Ansprechpartner an.

Ist der Erwerb und Besitz von Replika Uhren in Deutschland legal?

Sollten Sie sich dennoch für den Kauf einer Replika Uhr durchringen, hier nun noch eine eindringliche Warnung: Denn auch wenn das Internet mittlerweile mit Seiten, die den Verkauf von Replika Uhren anpreisen, überquillt, so ist doch generell der Versand von Replika Uhren immer äußerst riskant. Denn sollte der Zoll das Päckchen abfangen, wird die Uhr im besten Fall lediglich eingezogen und in aller Regel entsorgt. Im schlimmeren Fall müssen Sie sogar unterschrieben, dass Sie unter Androhung einer Geldstrafe auch in Zukunft keine Fälschung mehr erwerben werden.

Generell gilt jedoch zumindest für Deutschland, dass der Erwerb einer Replica Uhr nicht strafbar ist und auch nicht deren Besitz, soweit sich der Kaufpreis (bis ca. 430 Euro) der Uhr in einem überschaubaren Rahmen bewegt. Lediglich der Wiederverkauf oder der Handel sind nicht erlaubt.

http://www.welt.de/finanzen/verbraucher/article118028424/Ein-bisschen-Plagiat-aus-dem-Urlaub-ist-erlaubt.html